Schweizerische Nationalbank (SNB) – eine etwas andere Betrachtung
Wer im Kursblatt blättert staunt nicht schlecht. Die Nationalbank-Aktien sind eine an der Schweizer Börse kotierte Publikumsgesellschaft. Jeder Schweizer Bürger kann solche Papiere erwerben. Hauptaktionäre sind nach Angaben der SNB die Kantone, Kantonalbanken und einige andere öffentliche Körperschaften mit 62%. Grösste Aktionäre sind gemäss Angaben der SNB die Kantone Bern (6.6%), Zürich (5.2%), Waadt (3.4%), St. Gallen (3.0%) und offenbar in einer Ausnahmeregelung die Privatperson Prof. Dr. Theo Siegert in Düsseldorf (5.5%).
Leider sind die Aktionärsrechte bei der Nationalbank (Eigentums- und Mitbestimmungsrechte) durch zahlreiche spezialgesetzliche Bestimmungen massiv eingeschränkt. Diese Rechte reduzieren sich alleine auf die Teilnahme an der Generalversammlung (plus Apéro) in Bern jeweils Ende April und eine kleine Ausschüttung. Mitverwaltungsrechte gibt es keine. Der Bundesrat wählt den Bankrat. Auch die Dividende ist mit CHF 1.50 pro Titel und einer Rendite von 1.3% (bei einem Börsenwert von angenommenen CHF 1‘100) eher mager. Böte beispielsweise eine andere Aktiengesellschaft, beispielsweise eine Gross- oder Kantonalbank ähnliche Konditionen gegenüber Ihren Aktionärinnen und Aktionären, handelte sie undemokratisch, widerrechtlich und würde an den Pranger gestellt und von Presse und Konsumentenschutz scharf kritisiert.
Notenbankpolitik ist eine komplexe Sache. Man kann davon ausgehen, dass in der Schweiz nur etwa zwei Handvoll Personen diese Geldpolitik verstehen, namentlich das Direktorium, andere (pensionierte) Notenbanker, allenfalls einige Hochschuldozenten: Zins-, Lombard-, Offenmarktpolitik, Zins- und Devisenswaps zum richtigen Timing erfordert höchstes Fachwissen.
Interessant wäre die Frage, ob die Mitglieder des Bankrats und die Kontrollstelle das nötige Fachwissen besitzen oder nur teilweise. Die Nationalbank darf in Zukunft nicht mehr als eine Zauberlehrlingsküche mit einigen Alchimisten zu erscheinen. Es muss alles unternommen werden, um die Transparenz und die Aktionärsrechte zu verbessern, ohne die Unabhängigkeit der Notenbank aufzugeben.