Pensionskassen zahlen zu hohe Gebühren Drucken E-Mail
Geschrieben von: Christopher Chandiramani   
Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 15:34 Uhr

Am 7. März stimmen wir über eine Rentenreduktion ab, d.h. den Umwandlungssatz der Pensionskassen. Der Bundesrat schlägt eine weitere Senkung von 6.8% auf 6.4% vor. Das heisst, dass pro Fr. 100'000 Sparkapital würde nur noch eine Jahresrente von Fr. 6'400 ausbezahlt. Ich persönlich finde die Senkung zu früh. Aus finanzanalytischer Sicht sollte man den Satz nicht senken sondern flexibilisieren, für den Fall dass die Renditen an den Kapitalmärkten und die Aktien wieder steigen.

Bei einem total verwalteten Vermögen aller Schweizer Pensionskassen von rund 600 Milliarden Franken (Stand Ende 2009) ergibt die vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes eine jährliche Kostenersparnis von etwa 2.4 Milliarden. Aber es gibt ein weiteres Problem von dem noch niemand gesprochen oder geschrieben hat. Die Pensionskassen zahlen für die Vermögensverwaltung der Wertpapiere den Banken zu hohe Gebühren, nach meinen Schätzungen rund 5-10 Milliarden zu viel. Die Vorsorgewerke sollten somit mit den Banken besser verhandeln bezüglich Spesen und Transaktionskosten. Gemeint ist mit diesem Sparappell vor allem die Konzentration auf weniger Bankverbindungen, Elimination versteckter Gebühren und Reduktion der Verwaltungs- und Umschichtungskosten durch vermehrte Passivierung (Indexierung) der Aktienbestände und ein vorsichtigeres Währungsmanagement.

Das grosse Heer von Beratern und Experten muss in Zukunft aus Kostengründen auf das Notwendige zurückgefahren werden! Die Stundenlöhne der externen Berater (insb. Anwälte und Treuhänder) sollten auf das Durchschnittsmass reduziert werden. Anlagepolitisch heisst das auch: Hedge-Fonds, viele Anlagefonds, Optionen und andere Banken-Zertifikate sowie Venture-Capital (Risikokapitalkredite) gehören nicht in ein Portfolio! Verboten werden sollten insbesondere auch umsatzabhängige Entschädigungsmodelle. Das Problem dieser Rückvergütungen (Retrozessionen) durch die Banken an die Pensionskassen-Verwalter ist heute noch weit verbreitet, trotz eines Verbots durch ein Bundesgerichtsurteil. Mehr Transparenz ist hier gefragt. Diesbezüglich schlafen die Aufsichtsbehörden noch tief.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 15:42 Uhr